Zuschuss

Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger des ÖPNV neue oder auch gebrauchte Busse kaufen wollen, um sie im Linienverkehr einzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert den Kauf von neuen und gebrauchten Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Auch Anhänger für den Transport von Fahrrädern können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für Fahrzeuge, die im Linienverkehr eingesetzt werden.

Gefördert werden moderne, barrierefreie und umweltfreundliche Fahrzeuge. Die Förderung kann für neue Linien, für die Erweiterung oder Verdichtung von Linien und auch für den Ersatz alter Fahrzeuge genutzt werden. Für neue Fahrzeuge beträgt der Zuschuss 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für gebrauchte Fahrzeuge beträgt er 20 Prozent.

Der Antrag muss bis zum 31.5. für Vorhaben im folgenden Jahr gestellt werden. Zuständig ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Die genauen Kosten, die gefördert werden können, hängen von der Art des Fahrzeugs ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr in Niedersachsen betreiben. Sie ist auch für Aufgabenträger des ÖPNV geeignet. Außerdem können Fahrzeugvorhaltegesellschaften gefördert werden, wenn sie mit einem Verkehrsunternehmen verbunden sind und das Fahrzeug diesem Unternehmen überlassen. Sinnvoll ist die Förderung vor allem dann, wenn neue oder gebrauchte Busse für den Linienverkehr angeschafft werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.5. für Vorhaben im folgenden Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Einsatz im Linienverkehr
    • überwiegender Einsatz für Nahverkehrsleistungen
    • jährliche Betriebsleistung von mindestens 30.000 Wagen-km
    • bei Minibussen mindestens 20.000 Wagen-km
    • bei neuen Fahrzeugen: Zweckbindung für 10 Jahre
    • bei Minibussen: Zweckbindung für 7 Jahre, bei 250.000 km im ÖPNV für 5 Jahre
    • bei gebrauchten Fahrzeugen: höchstens 5 Jahre alt
    • gültige Euro-Abgasnorm
    • positive Stellungnahme des Aufgabenträgers
    • Übereinstimmung mit dem Nahverkehrsplan
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • gebrauchte Fahrzeuge nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig
    • zu ersetzende Omnibusse müssen normalerweise nach 10 Jahren mehr als 300.000 km Laufleistung haben
    • bei Minibussen mehr als 200.000 km Laufleistung
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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