Zuschuss

Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten. Es gibt Geld als Zuschuss für den Aufbau einer Migrantenselbstorganisation und für Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern. Außerdem können regionale Partnerprojekte gefördert werden, wenn sie Migrantenselbstorganisationen unterstützen, qualifizieren und vernetzen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und gilt nur für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen.

Für den Antrag soll die Bezirksregierung Arnsberg angesprochen werden. Es wird empfohlen, den Antrag über ein Online-Portal zu stellen. Wenn der Antrag digital eingereicht wird, muss er zusätzlich per Post eingereicht werden. Die Frist wird jeweils für eine neue Förderphase bekanntgegeben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Migrantenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die sich auf Menschen mit Migrationshintergrund konzentrieren. Sie passt besonders für Gruppen, die sich gerade aufbauen oder Projekte für bessere Teilhabe planen. Auch Organisationen, die andere Migrantenselbstorganisationen unterstützen und vernetzen wollen, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Die Frist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Arnsberg
    • Kompetenzzentrum für Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.
    • Mindestens die Hälfte der Mitglieder, Vorstandspositionen und aktiv Verantwortlichen müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.
    • Die Organisation muss gemeinnützig, unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.
    • Die Maßnahmen müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Die Aktivitäten dürfen nicht vorrangig auf die Umstände in den Herkunftsländern ausgerichtet sein.
    • Die Organisation darf nicht von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen oder Parteien abhängig sein.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
    • Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
    • Aufbau, Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.