Zuschuss

Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

Wenn Ihnen als Landwirtin oder Landwirt durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Dauergrünland in den EU -Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung gleicht finanzielle Nachteile aus, wenn Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein Dauergrünland in bestimmten Schutzgebieten bewirtschaften und dabei Einschränkungen beachten müssen. Es geht um Flächen in EU-Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Sie soll zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgleichen, die durch die Schutzauflagen entstehen. Gefördert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört, dass die Fläche als Dauergrünland genutzt wird und die Bewirtschaftung bestimmte Regeln einhält. Die Förderung ist an einen Mindestbetrag gebunden. Der Antrag soll elektronisch gestellt werden. Die Zahlung beträgt grundsätzlich 90 Euro pro Hektar und in bestimmten EU-Vogelschutzgebieten 170 Euro pro Hektar. Die Förderung wird aus Mitteln der Europäischen Union unterstützt. Zuständig ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein, die Dauergrünland in geschützten Gebieten bewirtschaften. Sie richtet sich an Personen, die durch Naturschutzauflagen wirtschaftliche Nachteile haben. Besonders passend ist sie für Betriebe, die ihre Flächen als Weide, Mähweide oder Mähfläche nutzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jeweils bis zum 15.05. eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • landwirtschaftlicher Betrieb in Schleswig-Holstein
    • selbst bewirtschafteter Betrieb
    • Dauergrünland als Förderfläche
    • Fläche liegt in einem FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet in Schleswig-Holstein
    • Fläche befindet sich in privatem oder kirchlichem Eigentum
    • Einhaltung der relevanten Grundanforderungen während des Verpflichtungszeitraums
    • Bewirtschaftung als Weide, Mähweide oder Mähfläche
    • kein Einsatz von Totalherbiziden
    • Narbenerhaltung und -verbesserung nur als Übersaat oder Nachsaat ohne Narbenzerstörung
    • Nachsaat nur mit geeigneten Direktsägeräten
    • Mindestbetrag von 160 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Totalherbizide
    • keine Nachsaat mit Maschinen- und Gerätekombinationen mit Bodenbearbeitungsgeräten
    • keine stärkere Entwässerung als bisher
    • Gräben dürfen nicht verfüllt werden
    • in EU-Vogelschutzgebieten darf das Beet-Grüppen- beziehungsweise Beet-Grabensystem nicht beseitigt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste bei der Bewirtschaftung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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