Zuschuss

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte in Nordrhein-Westfalen, mit denen neue Alleen angelegt, bestehende Alleen ergänzt oder alte Alleen wiederhergestellt werden. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden auch bestimmte Nebenleistungen, die für das Vorhaben nötig sind, zum Beispiel eine anschließende Pflege für drei Jahre und ein notwendiger Grunderwerb durch die Gemeinde. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Baum sind höchstens 750 Euro möglich.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören unter anderem die Art der Bäume, der Pflanzabstand und die Mindestlänge der Allee.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände sowie für natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Sie passt für Vorhaben entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen sowie Rad- und Wanderwegen. Besonders geeignet ist sie für Projekte, bei denen Alleen neu entstehen, ergänzt oder wiederhergestellt werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
    • Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein.
    • Es müssen standortgerechte und heimische Baumarten verwendet werden.
    • Der Pflanzabstand soll 10 bis 15 Meter betragen, bei Obstbäumen mindestens 7 Meter.
    • Es müssen dreimal verpflanzte Hochstämme mit bestimmten Mindestmaßen gepflanzt werden.
    • Bei einer Wiederherstellung muss der ehemalige Standort historisch belegt sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen wird nicht gefördert.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Anpflanzung neuer Alleen
    • Ergänzung bestehender Alleen
    • Wiederherstellung von Alleen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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