Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte, die Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und die Integration vor Ort stärken. Es gibt dafür einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden zum Beispiel Beratung, Unterstützung, Begegnung, Verständigung und die Öffnung von Organisationen und sozialen Diensten. Auch Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus können gefördert werden. Außerdem sind Vorhaben zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt und zur Stärkung von Sprachkenntnissen möglich, wenn sie nicht schon anders finanziert oder gesetzlich geregelt sind.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben mit Bezug zur Integrationsarbeit in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören auch Maßnahmen für eine lokale Willkommenskultur und für den Dialog in der Gesellschaft. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Projekt sind höchstens 70.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die Integrationsprojekte, Flüchtlingshilfe oder interkulturelle Öffnung planen. Sie passt besonders für Organisationen, Vereine, Verbände und andere Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Auch Migrantenorganisationen können davon profitieren. Wichtig sind fachliche Eignung, interkulturelle und sprachliche Kompetenz sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31.10. des Jahres vor Projektbeginn
- Ansprechpunkt
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe oder zur interkulturellen Öffnung
- interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz
- Bereitschaft zur Vernetzung
- Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung
- Einhaltung tariflicher Bestimmungen, wenn diese gelten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die von der Arbeitsverwaltung finanziert werden
- Sprachmaßnahmen, die gesetzlich geregelt sind
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
- Thema der Förderung
- Integration von Migrantinnen und Migranten
- Flüchtlingshilfe
- interkulturelle Öffnung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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