Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Brandenburg fördert bauliche Maßnahmen, mit denen vorhandener Wohnraum barriereärmer oder barrierefrei gemacht wird. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Umbauten, die den Zugang erleichtern oder Hindernisse in der Wohnung abbauen.
Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Es gibt aber Höchstgrenzen je Wohnung. Für bestimmte Maßnahmen sind bis zu 12.000 Euro möglich, für Rampen und andere Hilfen zum Überwinden von Höhen bis zu 14.000 Euro je Wohnung.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Dafür sind Formulare und Nachweise nötig. Die Maßnahme muss außerdem bestimmte fachliche und rechtliche Vorgaben erfüllen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die Wohnraum für schwerbehinderte Personen anpassen wollen. Sie kann für Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie andere Verfügungsberechtigte wichtig sein. Auch Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum können sie nutzen. Voraussetzung ist, dass die bauliche Anpassung wegen der Behinderung nötig ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Wohnraum wird von Haushalten mit schwerbehinderten Personen bewohnt
- Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 80
- Die Art und Schwere der Behinderung macht eine besondere bauliche oder technische Ausstattung nötig
- Die zuständige Stelle bestätigt Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme
- Barrierefreier Zugang zu den Gebäuden wird gewährleistet
- Anforderungen der DIN 18040-2 werden eingehalten
- Eigener Anteil an den Gesamtausgaben von mindestens 10 Prozent
- Mietwohnung wird mindestens 10 Jahre einer berechtigten Person überlassen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die Maßnahme wird ausschließlich durch Leistungen Dritter finanziert
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
- Thema der Förderung
- Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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