Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die AMS Eingliederungsbeihilfe ist ein Zuschuss zu den Lohnkosten für neue Arbeitsplätze in Tirol. Die Förderung wird im Einzelfall zwischen dem AMS und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart. Wie hoch die Förderung ist und wie lange sie läuft, hängt von den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen ab. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch mit dem AMS gebunden. Vor Beginn der Beschäftigung muss Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine arbeitslos gemeldete Person einstellen möchten. Besonders passend ist sie für ältere Personen, junge Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit oder Personen mit langer Arbeitslosigkeit. Auch für Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, kann sie in Frage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- AMS
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Förderung beantragen
- Die zu fördernde Person ist beim AMS arbeitslos gemeldet
- Die Person ist älter als 50 Jahre
- Die Person ist unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos
- Die Person ist mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos
- Die Person ist akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht
- mögliche Ausschlusskriterien
- Das Arbeitsmarktservice
- Politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- Radikale Vereine
- Der Bund
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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