Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das AMS Oberösterreich fördert Weiterbildungen für Beschäftigte im Rahmen der Qualifizierungsförderung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und gilt laufend in Oberösterreich. Unterstützt werden nur Weiterbildungen, die für den Arbeitsmarkt wichtig und auch in anderen Betrieben nutzbar sind. Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden dauern. Der Antrag muss über das eAMS-Konto gestellt werden und zwar spätestens eine Woche vor Beginn.
Gefördert werden nur bestimmte Weiterbildungen mit klaren Vorgaben. Dazu gehört, dass die Weiterbildung mit der Arbeitskraft vereinbart ist und ein Angebot des Kursveranstalters vorliegt. Das Angebot muss die Kursform klar zeigen und in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Der Betrag muss in Euro angegeben sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten. Sie richtet sich an Arbeitskräfte mit Pflichtschule, an Frauen mit Lehre oder berufsbildender mittlerer Schule sowie an Arbeitskräfte ab 45 Jahren mit höherer Ausbildung als Pflichtschule. Auch bestimmte Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter Bedingungen profitieren. Nicht geeignet ist die Förderung für Personen und Betriebe, die von den Regeln ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- vollversicherungspflichtiges oder karenziertes Arbeitsverhältnis
- arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Weiterbildung
- Mindestdauer von 16 Stunden
- Weiterbildung wurde zwischen Unternehmen und Arbeitskraft vereinbart
- Antrag über das eAMS-Konto
- mögliche Ausschlusskriterien
- juristische Personen öffentlichen Rechts
- politische Parteien
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
- radikale Vereine
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitskräfte in unkündbarem Arbeitsverhältnis
- Lehrlinge
- überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern
- ordentliche und postgraduale Studien an Hochschulen
- reine Informationsveranstaltungen, Produktschulungen, nicht arbeitsmarktorientierte Kurse und ähnliche Formate
- reine Online-Kurse ohne Präsenz oder Live-Online-Anteil
- Individual-Coaching
- Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter ohne direkten Berufsbezug
- Ausbildungen ohne Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz
- Anbieter der Förderung
- AMS Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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