Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Menschen bei beruflicher Weiterbildung und bei einer ersten Existenzgründung. Die Förderung gibt es als einmaligen Zuschuss. Es gibt zwei Teile: Aufstiegsbonus I für bestimmte Fortbildungsprüfungen und Aufstiegsbonus II für eine erste Gründung nach einer solchen Prüfung. Zusätzlich gibt es einen Landesbestenpreis für besonders gute Abschlüsse, dieser ist aber nicht finanziell dotiert.
Beim Aufstiegsbonus I geht es um Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen. Beim Aufstiegsbonus II geht es um eine erste Existenzgründung, die an eine Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft. Für den Aufstiegsbonus I gibt es 2.000 Euro je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss. Für den Aufstiegsbonus II gibt es 2.500 Euro.
Die Anträge laufen über die zuständigen Kammern. Wer die Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt hat, kann den Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach der Mitteilung einreichen. Für den Aufstiegsbonus II muss der Antrag spätestens 12 Monate nach der Existenzgründung gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen in Rheinland-Pfalz, die eine anerkannte berufliche Fortbildung abgeschlossen haben. Sie passt auch für Personen, die nach einer solchen Prüfung zum ersten Mal ein eigenes Unternehmen gründen. Wichtig ist, dass die Gründung oder der Abschluss zu den genannten beruflichen Bereichen passt. Auch Beschäftigte oder Personen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz können infrage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Aufstiegsbonus I: innerhalb von 4 Monaten nach der Mitteilung über die Förderberechtigung
- Aufstiegsbonus II: spätestens 12 Monate nach der Existenzgründung
- Ansprechpunkt
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Wohnsitz oder Beschäftigung in Rheinland-Pfalz
- erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung
- Fortbildungsabschluss auf Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens
- bei Aufstiegsbonus II: erste Existenzgründung nach einer passenden Fortbildungsprüfung
- Gründung innerhalb von 10 Jahren nach dem Fortbildungsabschluss
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine erstmalige Existenzgründung bei Aufstiegsbonus II
- kein passender Fortbildungsabschluss
- Prüfung oder Gründung außerhalb des genannten Zeitraums
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Thema der Förderung
- berufliche Weiterbildung
- Existenzgründung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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