Zuschuss

Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)

Wenn Sie als Einrichtung im Bereich Abwasser in die Gewässergüte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen im Abwasserbereich in Thüringen. Es geht um Vorhaben, die die Gewässergüte erhalten oder verbessern sollen. Gefördert werden zum Beispiel Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie Aus- und Fortbildung von Personal. Auch Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare in Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Für Pilotanlagen sind bis zu 70 Prozent möglich, für Pilotprojekte bis zu 100 Prozent und für Fortbildungsmaßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik sowie zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice gibt es feste Beträge je Ausbildungsjahr. Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich Abwasser arbeiten und ihre Anlagen, ihr Personal oder neue Verfahren verbessern wollen. Sie richtet sich auch an Träger von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bezug zu Gewässerschutz, Abwassertechnik und fachlicher Qualifizierung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank (TAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • je nach Vorhaben können Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände, sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt sein
    • für Pilotanlagen sind wasserrechtliche Genehmigungen und geprüfte Vorplanungsunterlagen nötig
    • für Pilotprojekte sowie für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare sind Konzepte einzureichen
    • bei der Ausbildung von Personal sind Ausbildungsbedarf und Perspektiven für die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss darzulegen
    • Pilotanlagen und Pilotprojekte müssen vom zuständigen Ministerium befürwortet werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Aufbaubank (TAB)
  • Thema der Förderung
    • Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.