Darlehen

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien in Bayern. Es richtet sich an Vorhaben für neue Anlagen oder die Modernisierung von Anlagen zur Strom- oder Wärme- und Kälteerzeugung. Auch Speicher und Maßnahmen zur besseren Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien können gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel Stromspeicher, Wärme- und Kältespeicher sowie Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromverbrauch und Stromangebot. Auch die Digitalisierung der Energiewende kann gefördert werden, wenn sie die Einbindung erneuerbarer Energien verbessert.

Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben. Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 10 Millionen Euro. In der Regel können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich eine Haftungsfreistellung möglich sein.

Den Antrag stellt man nicht direkt bei der Förderbank, sondern über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Von dort wird der Antrag an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die in Bayern in erneuerbare Energien investieren wollen. Auch Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine und rechtsfähige Stiftungen können angesprochen sein. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben, die Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien erzeugen oder speichern. Sie ist auch interessant, wenn ein Projekt die Stromversorgung flexibler und besser mit dem Energiesystem verbinden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • LfA Förderbank Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Investition im Freistaat Bayern
    • Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Speicherung oder Integration ins Stromnetz
    • Einhaltung der technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
    • Vereinbarkeit mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Grundstückskosten
    • Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten
    • Investitionen in die Erzeugung von Biogas
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft mit mehr als 20 Megawatt
    • Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus Biomasse mit mehr als 2 Megawatt
    • Unternehmen und Freiberufler mit mehrheitlicher öffentlicher Beteiligung
    • Privatpersonen
    • Landwirtinnen und Landwirte
    • Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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