Zuschuss

Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ unterstützt Gründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen. Es gibt einen Zuschuss für Vorhaben, die neue technische Ideen entwickeln oder die technologische Basis eines jungen Unternehmens stärken. Auch Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung können gefördert werden, wenn noch kein ausgereiftes technologisches Konzept vorliegt. Die Förderung soll helfen, technische und wirtschaftliche Risiken bei der Gründung zu verringern. Gefördert werden Entwicklungsvorhaben und in bestimmten Fällen auch Vorhaben zur Vorentwicklung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Es gelten feste Grenzen für die Höhe der Förderung und für die förderfähigen Kosten. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens elektronisch gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen und das nötige technische Fachwissen mitbringen. Sie passt auch für junge technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Wichtig ist, dass das Vorhaben innovativ ist und gute Marktchancen haben kann.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Bayern Innovativ GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • technologieorientierte Gründung oder technologieorientiertes kleines oder mittleres Unternehmen
    • erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko
    • technisch machbares Vorhaben
    • Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen
    • deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen
    • experimentelle Entwicklung
    • Durchführung in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern
    • notwendiges technologisches und betriebswirtschaftliches Potenzial
    • Einsatz von Eigen- und Fremdmitteln
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben ohne ausreichendes technisches oder wirtschaftliches Risiko
    • Vorhaben, die nicht der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
    • Vorhaben, die nicht in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden
    • fehlendes technisches oder betriebswirtschaftliches Potenzial
    • fehlender Einsatz von Eigen- und Fremdmitteln
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und Forschung und Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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