Zuschuss

Behindertenpass

Der Behindertenpass dient als amtlicher Lichtbildausweis und ist ein bundeseinheitlicher Nachweis für Menschen mit Behinderung in Österreich. Er ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Ermäßigungen, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder bei den Österreichischen Bundesbahnen. Der Pass selbst gewährt jedoch keine finanziellen Leistungen.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Der Behindertenpass dient als amtlicher Lichtbildausweis und ist ein bundeseinheitlicher Nachweis für Menschen mit Behinderung in Österreich. Er ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Ermäßigungen, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder bei den Österreichischen Bundesbahnen. Der Pass selbst gewährt jedoch keine finanziellen Leistungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die in Österreich wohnen und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. Dazu zählen unter anderem Bezieher von Pflegegeld oder erhöhter Familienbeihilfe sowie Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig in Österreich leben, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch die Ausstellung eines Behindertenpasses, der auf Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice beantragt werden kann. Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, wie ein Lichtbild und medizinische Nachweise. Eine Ärztin oder ein Arzt schätzt den Grad der Behinderung, wenn kein entsprechender Bescheid vorliegt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Nach einer negativen Entscheidung des Sozialministeriumservice kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag auf einen Behindertenpass kann abgelehnt werden, wenn der Grad der Behinderung unter 50 Prozent liegt oder wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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