Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Beratungszentrum Konsolidierung unterstützt Unternehmen in Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Es geht darum, die Lage des Unternehmens zu prüfen und Wege aus der Krise zu finden. Dazu gehören zum Beispiel die Analyse von Zahlen, die Entwicklung eines Unternehmenskonzepts und eine Strategie für die nächsten Schritte. Auch Gespräche mit Banken, Beratern oder Gläubigern können begleitet werden. Außerdem hilft die Beratung bei Anträgen für passende öffentliche Programme.
Die Beratung ist kostenlos. Sie wird im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit angeboten. Die Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. In der Regel dauern sie zwischen 30 Minuten und drei Stunden. Es sollen möglichst auch kurzfristige Termine möglich sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für sächsische Unternehmen, die sich in finanziellen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Es gibt keinen Ausschluss nach Branche oder Unternehmensgröße. Die Förderung ist besonders hilfreich, wenn ein Unternehmen Unterstützung bei der Krisenbewältigung, bei Gesprächen mit Beteiligten oder bei der Suche nach passenden Hilfen braucht.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Sächsische Unternehmen
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten
- Kein Branchen- oder Größenausschluss
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine „normale“ Unternehmensberatung
- Keine Suche nach einer Hausbank
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Beratung von Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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