Zuschuss

Berufsausbildungsförderung

Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Berlin Ausbildungsplätze anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Berlin können Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Diese Förderung soll dazu beitragen, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen und deren Qualität zu verbessern. Es gibt Zuschüsse für verschiedene Ausbildungsformen, wie die Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrgänge und die Ausbildung von benachteiligten Gruppen, wie Frauen in männerdominierten Berufen oder geflüchteten Personen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ausbildungsart und kann bis zu 7.500 Euro betragen.

Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden. Es gibt spezifische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten, wie die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses im zuständigen Verzeichnis. Zudem sind einige Gruppen von der Förderung ausgeschlossen, wie öffentliche Arbeitgeber.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Betriebe in Berlin, die Ausbildungsplätze anbieten und die Qualität ihrer Ausbildung verbessern möchten. Besonders sinnvoll ist sie für Unternehmen, die Auszubildende aus benachteiligten Gruppen einstellen, wie Frauen in männerdominierten Berufen, Alleinerziehende oder geflüchtete Personen. Auch Betriebe, die Ausbildungsplätze in Verbundausbildung oder überbetrieblichen Lehrgängen anbieten, können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Foerdergebiet: Berlin
  • Foerdergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Ansprechpunkt: Handwerkskammer Berlin | fbb@hwk-Berlin.de
  • Bewerbungsfrist: Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Ausbildungsplätze für benachteiligte Gruppen
    • Verbundausbildung
    • Überbetriebliche Ausbildung
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Ausbildung auf Gegenseitigkeit
    • Arbeitgeber der öffentlichen Hand
  • Thema der Förderung: Verbesserung der beruflichen Ausbildung in Berlin

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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