Zuschuss

Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen

Wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen für Ihre Wohnung verlängern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 08.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt in Hamburg die Verlängerung von auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen bei geförderten Mietwohnungen. Es handelt sich um einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 1,50 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Er wird ab dem Ende der gesetzlichen Mietpreis- und Belegungsbindungen für 10 Jahre gezahlt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Gefördert werden nur Wohnungen im 1. Förderweg, bei denen die ursprünglichen Bindungen innerhalb von 2 Jahren enden. Mit der Förderung werden neue Miet- und Belegungsbindungen geschaffen. Für die geförderten Wohnungen dürfen nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Die Wohnungen dürfen während des Förderzeitraums nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie andere Verfügungsberechtigte in Hamburg. Sie richtet sich an Personen, die Bindungen bei geförderten Mietwohnungen verlängern möchten. Besonders passend ist sie, wenn die bisherigen Bindungen bald auslaufen und die Wohnungen weiter gebunden bleiben sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Geförderte Mietwohnungen im 1. Förderweg in Hamburg
    • Ursprüngliche Bindungen enden innerhalb von 2 Jahren
    • Neue Miet- und Belegungsbindungen werden geschaffen
    • Frei werdende Wohnungen nur an Haushalte mit gültiger Wohnberechtigungsbescheinigung oder Dringlichkeitsschein
    • Nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Freistellungsgebiete Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West und Wilhelmsburg
    • Umwandlung in Eigentumswohnungen während des Förderzeitraums
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen im geförderten Mietwohnungsbau

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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