Bürgschaft

Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Berlin kann eine Bürgschaft übernehmen, wenn ein Unternehmen oder eine freiberuflich tätige Person in Berlin für einen Kredit nicht genug Sicherheiten hat. Die Bürgschaft hilft bei der Finanzierung von wirtschaftlich förderungswürdigen Vorhaben. Sie kann für Kredite und Avale genutzt werden. Auch für bestimmte Fälle bei Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es besondere Bürgschaften. Der Antrag läuft über die Hausbank und wird bei der Investitionsbank Berlin eingereicht.

Die Bürgschaft ist meist auf bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages begrenzt. Bei Rettungs-, Umstrukturierungs- oder vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften kann sie bis zu 90 Prozent des Ausfalls betragen. Die Höhe liegt zwischen 1,25 Millionen Euro und 20 Millionen Euro. Die Laufzeit kann bis zu 15 Jahre betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin. Auch Personen, die sich mit dem Kredit an einem Unternehmen beteiligen und dort leitend tätig sind, können angesprochen sein. Sinnvoll ist die Förderung vor allem dann, wenn ein wichtiges Vorhaben ohne zusätzliche Sicherheit nicht finanziert werden kann.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Berlin
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betriebsstätte in Berlin
    • Finanzierung eines Vorhabens zugunsten der Berliner Betriebsstätte
    • Kredit wird ohne Bürgschaft wegen fehlender Sicherheiten nicht gewährt
    • Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert
    • Eigenmittel werden in zumutbarem Maße eingesetzt
    • Erwarteter Erfolg steht in angemessenem Verhältnis zum Risiko
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kredit ist bereits durch eine Rückbürgschaft des Landes oder durch eine parallele Großbürgschaft des Bundes und des Landes besichert
  • Anbieter der Förderung
    • Land Berlin
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.