Darlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Investitionen für neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Es geht um Ideen, die marktfähig sind und in den Markt eingeführt werden sollen. Die Förderung wird als Darlehen vergeben.

Gefördert werden zum Beispiel Materialkosten, Personalkosten, Fremdleistungen sowie Investitionen in Maschinen, Geräte und andere Anlagegüter. Auch sonstige betriebliche Aufwendungen können dazugehören. Das Darlehen kann einen großen Teil der Kosten abdecken, je nach Unternehmensgröße bis zu 80 Prozent oder bei jungen kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Antrag wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstsumme für das Darlehen. Die Förderung ist an bestimmte fachliche und wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Sachsen. Sie passt besonders gut, wenn neue Ideen entwickelt oder bestehende Angebote deutlich verbessert werden sollen. Wichtig ist, dass die Vorhaben eine Markteinführung oder Marktbearbeitung haben. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens muss nachvollziehbar sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
    • Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer
    • Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beruhen auf innovativen Ideen oder auf eigenen oder fremden FuE-Leistungen
    • Nutzungsrechte sind vorhanden oder erworben
    • Schlüssige Planung zur Markteinführung oder Marktbearbeitung
    • Wirtschaftliche Tragfähigkeit ist dargelegt
    • Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind nachgewiesen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Persönliche oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Unternehmen und Dienstleisterinnen oder Dienstleistern
    • Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene sowie deren Assistenz
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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