Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds unterstützt die Entwicklung neuer Film-Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich. Dafür stellt die Förderung jedes Jahr insgesamt 200.000 Euro bereit. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann höchstens 50.000 Euro betragen. Sie darf außerdem maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung abdecken.
Die Anträge müssen von deutschen und französischen Produzierenden gemeinsam und gleichzeitig gestellt werden. Zuständig für den Antrag in Deutschland ist die Filmförderungsanstalt. Die Förderung folgt einer Richtlinie im Rahmen des deutsch-französischen Abkommens über Filmvorhaben in Koproduktion.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Produzierende aus Deutschland und Frankreich, die gemeinsam einen Film entwickeln wollen. Besonders passend ist sie für Personen mit professioneller Filmausbildung oder mit Erfahrung im Filmbereich. Mindestens eine antragstellende Person muss ein Projekt für den ersten oder zweiten Kinofilm einreichen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 15.09.2026
- Ansprechpunkt
- FFA Filmförderungsanstalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Produzierende mit Sitz in Deutschland und Frankreich
- Es muss eine professionelle Filmausbildung oder Erfahrung im Filmbereich vorliegen
- Mindestens ein Antragstellender muss ein Projekt für den ersten oder zweiten Kinofilm einreichen
- Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden
- Anbieter der Förderung
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Thema der Förderung
- Entwicklung neuer deutsch-französischer Film-Koproduktionen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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