Zuschuss

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Die Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) unterstützt den Mittelstand mit Darlehen. Sie richtet sich an mittelständische Unternehmen und bietet eine entsprechende Fördermöglichkeit.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, ihren Digitalisierungsgrad zu verbessern. Unterstützt werden Vorhaben, mit denen digitale Geschäftsprozesse eingeführt oder bestehende Prozesse und Geschäftsmodelle verbessert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, für Angehörige der freien Berufe und für junge Unternehmen gedacht. Sinnvoll ist sie für Antragsteller mit Sitz oder einer förderfähigen Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Umsetzung, die Anschaffung von Hardware und Software, die Einführung im Unternehmen einschließlich Schulung sowie Investitionen in Produktionsmaschinen mit integrierter Software. Das Darlehen wird je Vorhaben in einer Tranche ausgezahlt und kann unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zurückgezahlt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Start des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen, sonst kann keine Förderung gewährt werden. Als Vorhabensbeginn gelten zum Beispiel Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, Personal, Betriebsstätten außerhalb Sachsens, Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen, IKT-Grundausstattung, Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphones, Maßnahmen zum Onlinemarketing sowie Schulungen ohne direkten Bezug zum Projekt. Auch eine reine Ersatzinvestition ohne Erhöhung des Digitalisierungsgrades ist ausgeschlossen. In der Gründungsphase ist die Digitalisierung nicht förderfähig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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