Zuschuss

EFRE – Validierungsförderung

Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Forschungseinrichtungen in Sachsen dabei, Forschungsergebnisse besser in die Wirtschaft zu bringen. Es geht darum, neue Erkenntnisse zu prüfen, weiterzuentwickeln und für eine spätere Nutzung vorzubereiten. Gefördert werden Vorhaben zur Auswahl, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen. Auch Projekte zur Validierung der wirtschaftlichen Nutzung und Orientierungsvorhaben sind möglich. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Es gibt verschiedene Förderbereiche innerhalb des Programms. Dazu gehören ein Programm-Modul, ein Einzelprojekt-Modul und Orientierungsvorhaben. Die Vorhaben müssen vor Beginn bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Die Anträge werden zu bestimmten Terminen über gesonderte Förderaufrufe angefordert. Die Förderung ist an bestimmte fachliche und organisatorische Bedingungen geknüpft.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten in Sachsen. Sie passt für Vorhaben, bei denen Forschungsergebnisse nicht nur wissenschaftlich bleiben, sondern praktisch nutzbar werden sollen. Besonders geeignet ist sie, wenn eine konkrete wirtschaftliche Verwertung vorbereitet oder geprüft werden soll. Das Vorhaben muss im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit stattfinden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Nur zu bestimmten Terminen nach gesonderten Förderaufrufen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
    • Auch Hochschulen und Universitäten können antragsberechtigt sein
    • Das Vorhaben muss im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden
    • Es muss ein Konzept zur systematischen Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung und zur Validierung vorgelegt werden
    • Es muss eine konkrete wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit des Forschungsergebnisses vorliegen
    • Betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis müssen eingebunden werden
    • Die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung oder der Forschungsergebnisse muss geklärt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb des Freistaats Sachsen
    • Vorhaben ohne nichtwirtschaftliche Tätigkeit
    • Vorhaben ohne nachvollziehbare wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Validierung von Forschungsergebnissen
    • Umsetzung von Forschung in wirtschaftliche Anwendung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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