Darlehen, Zuschuss

Eigenheimförderung für große Familien

Wenn Sie Wohneigentum neu bauen oder erstmalig kaufen, um es selbst zu nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Menschen in Hamburg beim Bau oder beim ersten Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Es gibt dafür Darlehen und Zuschüsse. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei bestimmten Einkommensgrenzen und Kostenobergrenzen. Auch die Größe des Objekts und technische Vorgaben müssen passen. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Gefördert werden Neubau und erstmaliger Kauf von Wohneigentum in Hamburg innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung. Es gibt ein zinsverbilligtes Darlehen, Zuschüsse für energiesparendes Bauen und ein Aufwendungsdarlehen. Das Aufwendungsdarlehen soll die laufende Belastung nach dem Einzug senken. Die Höhe der Förderung hängt von Einkommen, Wohnfläche und Bauweise ab.

Für Familien und Menschen mit Schwerbehinderung können Zuschläge möglich sein. Die Förderung ist an weitere Regeln gebunden, zum Beispiel an einen Eigenanteil und an die Tragbarkeit der Belastung. Bei Neubau durch eine Bauträgerin oder einen Bauträger muss der Kaufpreis vorher mit der Förderbank abgestimmt sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privathaushalte in Hamburg, die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder erstmals kaufen möchten. Sie richtet sich an Menschen, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegt. Besonders interessant ist sie für Familien und für Haushalte mit höherem Platzbedarf. Auch Menschen, die energiesparend bauen wollen, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Selbst genutztes Wohneigentum in Hamburg
    • Neubau oder erstmaliger Kauf innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung
    • Einkommen überschreitet die Einkommensgrenze nur um höchstens 70 Prozent
    • Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, technischen Voraussetzungen und Kostenobergrenzen
    • Mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten müssen selbst aufgebracht werden
    • Tragbarkeit der Belastung muss nachgewiesen werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben ohne Einhaltung der Einkommensgrenzen
    • Vorhaben, die die Wohnflächenobergrenzen oder Kostenobergrenzen überschreiten
    • Fehlender Eigenanteil von mindestens 15 Prozent
    • Kaufpreis beim Neubau nicht vorab mit der IFB Hamburg abgestimmt
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und selbst genutztes Wohneigentum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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