Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Aufbau und die Modernisierung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Ziel ist es, den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern und den Ausbau von Ladepunkten voranzubringen. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte. Es geht um neue Ladepunkte und um die Modernisierung bestehender Anlagen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab und kann je nach Fall unterschiedlich berechnet werden. Möglich sind pauschale Beträge, prozentuale Anteile an den Kosten oder eine Kombination daraus. Auch Kosten für den nötigen Netzanschluss können berücksichtigt werden.
Eine Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich. Es gibt keine festen Fristen. Vor Beginn des Vorhabens darf noch kein förderfähiger Vertrag abgeschlossen worden sein. Für den Antrag sind laut Text keine Unterlagen beizubringen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bauen oder modernisieren wollen. Dazu gehören unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen. Auch Vorhaben mit öffentlich zugänglicher oder nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben die Vorgaben des jeweiligen Förderaufrufs erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine festen Fristen
- Antragstellung nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich
- Ansprechpunkt
- Bayern Innovativ GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Neubau und/oder Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität
- Ladeinfrastruktur in Bayern
- Öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- mögliche Ausschlusskriterien
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein
- Nicht zuwendungsfähig sind Ladepunkte, zu deren Aufbau Antragsteller vertraglich oder rechtlich verpflichtet sind
- Nicht zuwendungsfähig sind Ladepunkte, die aus vertraglichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht umgesetzt werden dürfen oder können
- Anbieter der Förderung
- Bayern Innovativ GmbH
- Thema der Förderung
- Elektromobilität
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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