Darlehen, Zuschuss

Elementarschadenshilfen

Wenn Sie zur Beseitigung von Schäden durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit und im Notfall einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft bei Schäden durch große Naturereignisse wie Hochwasser, Sturm, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände. Sie soll dabei unterstützen, Schäden an Gebäuden, Wegen oder anderen Sachen zu beseitigen. Die Hilfe gibt es meist als zinsverbilligtes Darlehen. In besonderen Härtefällen kann auch ein Zuschuss möglich sein.

Die Förderung wird vom Land Sachsen gewährt. Sie ist für Schäden gedacht, die durch ein Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung entstanden sind. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensereignis gestellt werden. Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Vereine, Kirchen und Unternehmen, die durch ein großes Naturereignis einen erheblichen Schaden erlitten haben. Sie kann auch für Kommunen und andere berechtigte Träger wichtig sein. Besonders hilfreich ist sie, wenn die Kosten für die Beseitigung des Schadens nicht allein getragen werden können.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • es muss ein Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung vorliegen
    • der Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen
    • beim Schadenseintritt muss die antragstellende Person Eigentümerin oder Eigentümer des geschädigten Objektes gewesen sein oder zur Beseitigung des Schadens verpflichtet sein
    • für Unternehmen gilt: die Tätigkeit muss vor dem Schaden im Haupterwerb ausgeübt worden sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen mit 500 Beschäftigten oder mehr
    • Unternehmen mit mehr als 125 Millionen Euro Jahresumsatz
    • Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei
    • Unternehmen in der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
    • Unternehmen in der Forstwirtschaft
    • Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen ohne Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens
    • Schäden, bei denen keine Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden oder keine Selbsthilfe ergriffen wurde
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Hilfe zur Beseitigung von Elementarschäden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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