Zuschuss

Elterngeld; Beantragung

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es hilft, wenn ein Elternteil nach der Geburt weniger arbeitet oder die Arbeit ganz unterbricht, um sich um das Kind zu kümmern. Das Elterngeld ersetzt dabei einen Teil des wegfallenden Einkommens.

Es gibt verschiedene Varianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Eltern können selbst entscheiden, wer das Elterngeld wann nutzt und für welche Lebensmonate es beantragt wird. Ein Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.

Die Zahlung beginnt frühestens ab der Geburt des Kindes. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag gezahlt. Die Bearbeitung dauert meist etwa 4 bis 6 Wochen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Zeit für Betreuung und Erziehung brauchen und dafür weniger arbeiten oder gar nicht arbeiten. Sie richtet sich an Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen. Auch nicht erwerbstätige Eltern können Basiselterngeld bekommen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Frühestens ab Geburt des Kindes
    • Rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang
  • Ansprechpunkt
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Leben mit dem Kind in einem Haushalt und selbst betreuen und erziehen
    • Nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
    • Zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nicht über 200.000 Euro; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Mehr als die zulässige Wochenarbeitszeit nach der Geburt
    • Kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
    • Kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Anbieter der Förderung
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Elterngeld

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.