Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Thüringen. Es geht um Maßnahmen, die Lebensräume, Arten und Landschaften schützen, verbessern oder wiederherstellen. Auch Projekte für grüne Infrastruktur, Besucherlenkung, Naturerlebnis und Information können gefördert werden. Die Förderung kann als Zuschuss bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, je nach Vorhaben.
Es gibt zwei Förderbereiche: einen Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und einen Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Gefördert werden zum Beispiel Pläne, Studien, Erfassungen, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutz. Das Verfahren läuft zweistufig ab. Zuerst wird eine Vorhabenskizze mit Finanzierungsplan eingereicht, danach folgt bei positiver Auswahl der eigentliche Antrag.
Eine Bagatellgrenze von 25.000 Euro gilt. Die Förderung richtet sich an Vorhaben mit klarem Bezug zum Naturschutz und zur Landschaftspflege. Das Vorhaben muss sinnvoll, umsetzbar und nicht schon durch andere Regeln vorgeschrieben sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und private Träger, die Natur- und Landschaftsschutzprojekte in Thüringen planen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die Lebensräume, Arten, Schutzgebiete oder grüne Infrastruktur verbessern. Auch Projekte mit Informations-, Planungs- oder Koordinierungsanteilen können passen. Für den Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sind natürliche Personen ausgeschlossen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vorhabenskizze und Finanzierungsplan bis zum 1.9. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- Thüringer Aufbaubank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben dient überwiegend dem Naturschutz und der Landschaftspflege
- tatsächlicher Handlungsbedarf besteht
- Maßnahmen sind realisierbar und effizient
- Vorhaben ist nicht bereits durch andere öffentlich-rechtliche Pflichten vorgeschrieben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen ausgeschlossen
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
- Thema der Förderung
- Entwicklung von Natur und Landschaft
- Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, Arten und Landschaften
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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