Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt die vorwettbewerbliche Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen. Es gibt einen Zuschuss für Projekte, die neue Nachrüstsysteme entwickeln und damit Schadstoffe verringern sollen. Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das Verfahren läuft über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
Die Förderung kann einen Teil der Kosten übernehmen. Die genaue Förderquote hängt davon ab, ob es sich um industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt. Unter bestimmten Bedingungen sind auch höhere Quoten möglich, zum Beispiel durch einen KMU-Bonus oder durch europäische Zusammenarbeit. Es gibt außerdem einen Förderhöchstbetrag, der je nach Vorhaben unterschiedlich sein kann.
Wichtig ist, dass die technischen Anforderungen für die Nachrüstung eingehalten werden. Für die Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden. Wer bereits ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder davon betroffen ist, kann keine Förderung erhalten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen sowie Entwicklerinnen und Entwickler, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit technischem Entwicklungscharakter und für Projekte, die später praktisch eingesetzt werden sollen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren, wenn sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.
- Die technischen Anforderungen für die Nachrüstung müssen eingehalten werden.
- Für die Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.
- Der schriftliche Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können keine Förderung erhalten.
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Thema der Förderung
- Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.