Zuschuss

Erziehungshilfe; Beantragung einer Förderung für ehrenamtliches Engagement

Zweck Die staatlichen Fördermittel sind dazu bestimmt, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe zu verbessern. Gegenstand Gegenstand der Förderung ist die professionelle fachliche Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Aufgabenbereich der offenen Erziehungshilfe tätig sind.

Stand 11.06.2026 Nächste Abgabefrist 01.04.2027   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung dient dazu, die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe zu verbessern. Sie unterstützt die fachliche Beratung und Hilfe für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der offenen Erziehungshilfe tätig sind. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement zu stärken, insbesondere in der Familienerziehung, Kinderbetreuung und in Krisensituationen. Fachkundige Beratungskräfte unterstützen die Ehrenamtlichen, um zwischenmenschliche Beziehungen und Solidarität in der Gemeinschaft zu fördern.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist auf die Finanzierung von Fachpersonal ausgerichtet. Zuwendungsfähige Kosten sind die Ausgaben für hauptamtliches Fachpersonal sowie für Aushilfskräfte, die bei Abwesenheit des Fachpersonals benötigt werden. Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine, die mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe verbunden sind.

Der Antrag muss bis zum 1. April eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Bei erstmaliger Antragstellung ist der Stichtag der 31. Dezember des Vorjahres. Die Regierung von Oberbayern leitet die Vorschläge an das Bayerische Staatsministerium weiter, das über die Förderungen entscheidet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erziehungshilfe, die Unterstützung und Beratung benötigen. Sie richtet sich an Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine, die in der Jugendhilfe aktiv sind. Auch Fachkräfte, die in diesem Bereich tätig sind, profitieren von der Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 1. April jedes Jahres (31. Dezember des Vorjahres bei erstmaliger Antragstellung)
  • Ansprechpunkt: Regierung von Oberbayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Antragsberechtigung für Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine
    • Fachkräfte müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung und Berufserfahrung verfügen
  • mögliche Ausschlusskriterien: Derzeit werden keine weiteren Träger in die Förderung aufgenommen
  • Anbieter der Förderung: Regierung von Oberbayern
  • Thema der Förderung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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