Zuschuss

ESF Plus Gründungsinitiative

Wenn Sie eine Gründung aus Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Gründungsinitiativen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Es geht um Vorhaben, die Gründungen vorbereiten, begleiten und stärken. Dazu gehören zum Beispiel Beratung, Qualifizierung, Sensibilisierung, Studien und wissenschaftliche Analysen. Auch neue und innovative Ansätze können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit Gründungsideen aus Hochschule oder Forschung beschäftigen. Die Aktivitäten müssen außerhalb der normalen Pflichtaufgaben der Einrichtung liegen. Sie müssen sich außerdem von anderen gründungsbezogenen Aktivitäten abgrenzen. Nicht gefördert werden vergleichbare Vorhaben aus anderen Bundesprogrammen. Es handelt sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

Anträge stellt man über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank. Für Standardvorhaben gibt es Antragsmöglichkeiten nach passenden Förderaufrufen. Die Förderung kann je nach Vorhaben und Laufzeit unterschiedlich hoch ausfallen. Es gibt Regeln für Standardvorhaben und für innovative Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die Gründungen aus Wissenschaft und Forschung unterstützen wollen. Zielgruppen der Maßnahmen sind vor allem Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Promovierende sowie wissenschaftliches Personal. Der Schwerpunkt liegt dabei vorrangig auf natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Standardvorhaben nach entsprechenden Förderaufrufen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
    • Kooperationsvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden
    • Die Aktivitäten müssen mindestens drei vorgegebene Themenbereiche eines Standardvorhabens abdecken
    • Die Vorhaben müssen außerhalb der Pflichtaufgaben der antragstellenden Einrichtung liegen
    • Die Vorhaben müssen sich von anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der Einrichtung abgrenzen
    • Die Vorhaben müssen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vergleichbare Vorhaben aus anderen Bundesprogrammen dürfen nicht gefördert werden
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Gründungsinitiativen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
    • Unterstützung von Gründungen, Beratung, Qualifizierung, Sensibilisierung und wissenschaftlichen Analysen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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