Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Familien in Bayern, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Sie soll entlasten, wenn andere öffentliche oder private Hilfen nicht ausreichen oder fehlen. Unterstützt werden notwendige Anschaffungen wie Möbel, Kleidung oder Schulmaterial. Auch Hilfe zur Vermeidung von Obdachlosigkeit kann möglich sein, zum Beispiel für Mietkaution oder erste Monatsmiete. In besonderen Fällen kann auch ein zinsloses Darlehen gewährt werden. Die Hilfe richtet sich nach dem Bedarf und den Umständen des Einzelfalls.
Die Förderung soll Familien in schwierigen Lebenslagen helfen, wieder stabiler zu werden. Sie ist als zweckgebundene Zuwendung gedacht und kann in geeigneten Fällen in Teilzahlungen ausgezahlt werden. Es gibt keine festen Fristen für die Beantragung. Für die Bearbeitung ist mit einigen Tagen bis zu mehreren Monaten zu rechnen. Die Antragstellung ist kostenfrei.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Familien mit Kindern, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Besonders unterstützt werden Familien nach Mehrlingsgeburt, Familien mit drei oder mehr Kindern und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind. Auch in anderen schweren Notlagen kann Hilfe möglich sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass andere Hilfen nicht ausreichen und eine dauerhafte Verbesserung erwartet werden kann.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine festen Fristen
- Ansprechpunkt
- „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ - Stiftungsverwaltung im Zentrum Bayern Familie und Soziales
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- unverschuldete Notlage
- Mitwirkungsbereitschaft zur Problemlösung
- dauerhafte Konsolidierung der wirtschaftlichen und sozialen Lage zu erwarten
- gesetzliche Leistungen und sonstige Hilfen nicht vorgesehen oder nicht ausreichend
- Befürwortung durch geeignete Institution
- mindestens sechs Monate ständiger Aufenthalt in Bayern
- mindestens ein Familienmitglied hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- Unterstützung hält sich in den Grenzen des § 53 Abgabenordnung
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Rechtsanspruch auf die Leistung
- Anbieter der Förderung
- „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ - Stiftungsverwaltung im Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Thema der Förderung
- Familien in Not
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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