Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Bayern hilft bei schweren Schäden durch Elementarereignisse wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen. Die Hilfe gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur, wenn die Schäden unverschuldet entstanden sind. Unterstützt werden Schäden, die sofort behoben werden müssen und die nicht versicherbar sind. Die Förderung kann als Notstandsbeihilfe und als Staatsbürgschaft gewährt werden. Über Art und Höhe der Hilfe entscheidet die zuständige Behörde.
Gefördert werden zum Beispiel die Instandsetzung oder der Ersatz von privaten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen. Auch beschädigter Hausrat, die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von Unternehmen und Freien Berufen sowie Vermögenswerte von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen können unterstützt werden. Die Hilfe wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Unternehmen und Einrichtungen in Bayern, die durch ein Elementarereignis in eine schwere Notlage geraten sind. Dazu gehören auch Betriebe, Freie Berufe, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Vereine und soziale Einrichtungen. Wichtig ist, dass der Schaden existenzbedrohend ist und nicht aus eigener Kraft schnell behoben werden kann.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern
- Freistaat Bayern – BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Schaden durch ein Elementarereignis wie Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung oder Lawine
- unverschuldete außergewöhnliche Notlage
- existenzbedrohende Lage
- Schäden müssen grundsätzlich amtlich festgestellt sein
- Schäden dürfen nicht versicherbar sein
- Betriebsstätte, Sitz, Verwaltungssitz, Geschäftsstelle oder Hauptwohnung muss in Bayern liegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Schäden, die nicht unaufschiebbar sind
- Schäden, die versicherbar sind
- Fälle ohne existenzbedrohende Notlage
- kein Anspruch auf Förderung
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Thema der Förderung
- Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse
- Beseitigung schwerer Schäden durch Naturkatastrophen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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