Zuschuss

Förderprogramme - Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 18.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2041   Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren unterstützen. Sie hilft dabei, die wirtschaftliche Infrastruktur zu verbessern und Beschäftigung nach dem Ende des Braunkohleabbaus und der Kohleverstromung zu sichern. Außerdem soll sie die Entwicklung der Regionen langfristig stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Projekte in den sächsischen Braunkohlerevieren sinnvoll, also im Lausitzer Revier und im Mitteldeutschen Revier. Antragsberechtigt sind vor allem Gemeinden, Landkreise, andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie weitere öffentliche und private Träger mit öffentlichen Aufgaben. Auch bestimmte Körperschaften, Forschungs- und Kultureinrichtungen sowie Unternehmen mit Beteiligung des Freistaates Sachsen können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. In der Regel beträgt der Zuschuss bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten; unter bestimmten Voraussetzungen kann er höher ausfallen. Förderfähig sind vor allem Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Verkehr, Tourismus, Forschung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Projektdurchführungszeitraum soll fünf Jahre nicht überschreiten, das Hauptprojekt soll längstens bis zum 31. Dezember 2038 laufen und bis zum 31. Dezember 2041 vollständig abgerechnet werden. Bei mehreren Beteiligten muss der beauftragte Beteiligte den Antrag stellen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Nicht gefördert werden Projekte, die nicht zu den Förderzielen passen oder als ungeeignet gelten. Ausgeschlossen sind außerdem Vorhaben, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, die beantragte Zuwendung unter 25.000 Euro liegt oder die Zusätzlichkeit der Investition nicht gegeben ist. Nicht förderfähig sind auch Geldbeschaffungskosten, Zinsen sowie Personal- und Sachausgaben des Projektträgers. Eine Doppelförderung mit anderen Bundesprogrammen ist grundsätzlich ausgeschlossen, und Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen mit offener Rückforderungsanordnung können je nach Beihilferecht ausgeschlossen sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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