Zuschuss

Förderprogramme - Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen in Sachsen unterstützt Projekte in den Braunkohlerevieren, die den Strukturwandel und die Beschäftigung nach dem Ende des Braunkohlenabbaus fördern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für verschiedene Bereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung, Umweltschutz und Stadtentwicklung. Anträge müssen vor Beginn des Projekts bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden und durchlaufen eine mehrstufige Bewertung.

Die Zielgruppe sind Gemeinden, Landkreise, öffentliche und private Träger, die Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den sächsischen Braunkohlerevieren umsetzen möchten. Die Projekte sollten Arbeitsplätze schaffen oder die Wirtschaftsstruktur diversifizieren. Es sind spezifische Anforderungen an die Anträge und die Projektfinanzierung zu beachten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Landkreise und andere öffentliche sowie private Träger, die in den sächsischen Braunkohlerevieren Projekte zur Strukturentwicklung umsetzen möchten. Dazu zählen auch Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur leisten wollen. Die Zielgruppe umfasst sowohl kommunale Körperschaften als auch private Unternehmen mit einer Beteiligung des Freistaates Sachsen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Antragsberechtigt: Gemeinden, Landkreise, öffentliche und private Träger
  • Fördergebiet: Sächsische Braunkohlereviere (Lausitzer und Mitteldeutsches Revier)
  • Antragseinreichung: Vor Beginn des Projekts bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • Fristen: Keine spezifischen Fristen angegeben, jedoch muss der Antrag vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Besondere Anforderungen: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Gesamtfinanzierung sichern, ggf. Stellungnahme bei Ausgaben über 1 Million Euro.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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