Zuschuss

Förderprogramme - Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ im Saarland unterstützt Maßnahmen, die Frauen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen und Kinderarmut vermeiden. Organisationen können Zuschüsse beantragen, wenn sie Beratungsstellen betreiben oder spezielle Programme für Frauen anbieten. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie regionale Beratungsstellen und Qualifizierungsangebote für arbeitslose Frauen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab, und Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Die Förderung zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Organisationen mit Sitz im Saarland, die über qualifiziertes Personal verfügen. Die Maßnahmen müssen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit abgestimmt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Beratungsstellen, die Frauen unterstützen möchten, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen. Dazu gehören sowohl arbeitslose Frauen als auch solche, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Zielgruppe umfasst auch Familien, die von Kinderarmut betroffen sind, und Organisationen, die sich für die Gleichstellung von Frauen einsetzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Maßnahmen müssen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
    • Personal muss qualifiziert sein
    • Erfahrungen in der Beratung von Frauen erforderlich
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
  • Thema der Förderung: Wiedereinstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt, Vermeidung von Kinderarmut

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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