Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Sachsen. Sie soll helfen, Nachteile auszugleichen, die durch schwierige natürliche Bedingungen entstehen. Die Zahlung wird jedes Jahr beantragt und als Zuschuss gewährt. Die Antragstellung läuft gemeinsam mit dem Antrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung über das digitale Antragsverfahren.
Ab 2025 gelten einige Änderungen. Flächen außerhalb Sachsens werden nicht gefördert. Die Regelung zum Betriebssitz entfällt, deshalb können auch Betriebe mit Sitz außerhalb Sachsens in Sachsen einen Antrag stellen. Die Mindestgröße des förderfähigen Brutto-Schlages beträgt nun einheitlich 0,1000 Hektar. Die Prämienhöhe und die Staffelung bleiben auf dem Niveau von 2024.
Die Förderung kann mit bestimmten anderen Flächenförderungen kombiniert werden. Schläge, deren Hauptnutzungsfläche aus Brache oder anderen nichtproduktiven Flächen besteht, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Konditionalitäten-Landschaftselemente können Teil der förderfähigen Fläche sein. Weitere Informationen und die Antragstellung erfolgen über die zuständigen Stellen und das digitale System DIANAweb.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für aktive Betriebsinhaber, die in benachteiligten Gebieten in Sachsen wirtschaften. Sie richtet sich vor allem an landwirtschaftliche Betriebe, die auf schwierigen Flächen arbeiten und dafür einen finanziellen Ausgleich brauchen. Auch Betriebe mit Sitz außerhalb Sachsens können unter den genannten Bedingungen einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Flächen im benachteiligten Gebiet in Sachsen liegen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Jährlicher Antrag; für 2025 gelten die aktuellen Hinweise im Merkblatt und im Antragsverfahren.
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bewilligungsstellen der Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktiver Betriebsinhaber im Sinne der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
- Wirtschaften in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen
- Mindestens 3,0000 Hektar der förderfähigen Fläche des Betriebs müssen im benachteiligten Gebiet in Sachsen liegen
- Mindestgröße des förderfähigen Brutto-Schlages: 0,1000 Hektar
- mögliche Ausschlusskriterien
- Flächen außerhalb Sachsens werden nicht gefördert
- Schläge, deren Hauptnutzungsfläche aus Brache oder anderen nichtproduktiven Flächen besteht, sind grundsätzlich ausgeschlossen
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Sachsen
- Thema der Förderung
- Ausgleichszulage für nachhaltige Flächenbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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