Zuschuss

Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024)

Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen des Programmes EFRE/JTF Zuwendungen für investive Projekte zur Sanierung belasteter Flächen sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen; die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Landesdirektion Sachsen.

Stand 24.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderportal Sachsen Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte in Sachsen, mit denen belastete Flächen saniert und Deponien gesichert oder stillgelegt werden. Ziel ist es, schädliche Bodenveränderungen zu beseitigen oder zu verringern und Umweltgefahren zu vermeiden. Auch Flächen mit Schadstoffen können so wieder nutzbar gemacht werden. Außerdem kann die Förderung dazu beitragen, mehr naturnahe Grünflächen zu schaffen. Das passt zu den Zielen von Umwelt-, Boden- und Klimaschutz.

Gefördert werden investive Vorhaben. Dazu gehören die Sanierung von Altlasten und Grundwasserschäden, die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten sowie die Sicherung und Stilllegung von Deponien. Für einige Vorhaben gelten feste Bedingungen, zum Beispiel zur Eintragung im Altlastenkataster oder zur Umwandlung von Flächen in naturnahe Grünflächen. Die Antragstellung läuft online über das Förderportal der Landesdirektion Sachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Landkreise, kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe sowie für weitere private oder öffentliche Träger, die belastete Flächen sanieren wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen Boden, Grundwasser oder Deponien betroffen sind. Auch Projekte, die Flächen wieder nutzbar machen oder in Grünflächen umwandeln, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text.
  • Ansprechpunkt
    • Landesdirektion Sachsen, Referat 42
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Erfassung der zu sanierenden Flächen im Sächsischen Altlastenkataster
    • Bei Fördergegenstand 2.1 und 2.2: Umwandlung von mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Flächen in naturnahe Grünflächen
    • Bei Fördergegenstand 2.3: Vorhaben müssen auf der Positivliste enthalten sein
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    • Einhaltung der Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Fördergegenstand 2.3 ist nur für Vorhaben auf der Positivliste förderfähig
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Sachsen
    • Umsetzung im Rahmen des Programmes EFRE/JTF
    • Bewilligungsstelle: Landesdirektion Sachsen
  • Thema der Förderung
    • Flächenrecycling
    • Dekontaminierung von Standorten
    • Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
    • Sicherung und Stilllegung von Deponien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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