Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Nordrhein-Westfalen können Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Zuschüsse erhalten, um die Ausbildungskosten zu decken. Dies betrifft Berufe wie Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie sowie pharmazeutisch-technische und medizinisch-technische Assistenz. Der Zuschuss beträgt 100 Prozent des Schulgeldes, das zum 31.12.2017 erhoben wurde. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze ab. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Rückerstattung des Schulgeldes und die Einhaltung von Preisobergrenzen.
Die Förderung soll sicherstellen, dass die Ausbildung in diesen Berufen für die Auszubildenden finanziell entlastend ist. Antragsteller müssen ihre Ausbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen haben und die entsprechenden Unterlagen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen vorlegen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen, die Gesundheitsfachkräfte ausbilden. Dazu gehören Schulen für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie sowie pharmazeutisch-technische und medizinisch-technische Assistenz. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, die die Ausbildungskosten für ihre Auszubildenden reduzieren möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: keine Angabe
- Ansprechpunkt: Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Träger einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte
- Rückerstattung des Schulgeldes
- Einhaltung von Preisobergrenzen
- Mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
- Anbieter der Förderung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung: Ausbildung in Gesundheitsfachberufen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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