Zuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Menschen, die in Sachsen einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder eine Hofnachfolge übernehmen wollen. Es gibt dafür einen Zuschuss aus Mitteln des Freistaats Sachsen und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Gefördert wird die Umsetzung eines fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Der Zuschuss beträgt bis zu 70.000 Euro je Unternehmen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb als Inhaberin oder Inhaber übernehmen oder gründen. Sie richtet sich an Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können antragsberechtigt sein, wenn die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Wichtig sind unter anderem fachliche Eignung, ein Geschäftsplan und eine gesicherte Finanzierung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.03.2024
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Alter höchstens 40 Jahre
    • angemessenes fachliches Können und Wissen
    • erstmalige Niederlassung als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber in einem landwirtschaftlichen Betrieb
    • Vorlage eines detaillierten Geschäftsplans
    • Standardoutput des Betriebs mindestens 25.000 Euro pro Jahr
    • gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals
    • positives Einkommen im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide über 90.000 Euro pro Jahr bei Ledigen
    • positives Einkommen im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide über 120.000 Euro pro Jahr bei Verheirateten
    • Tierbestand über 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und Hofnachfolge im landwirtschaftlichen Bereich

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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