Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den ökologischen und biologischen Landbau in Sachsen. Es handelt sich um einen Zuschuss für landwirtschaftliche Flächen, die nach den Regeln des ökologischen Anbaus bewirtschaftet werden. Für die Förderung gelten feste Verpflichtungen über mehrere Jahre. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Fördervorgaben und eine digitale Dokumentation der Bewirtschaftung. Der jährliche Auszahlungsantrag muss im Rahmen des Sammelantrags gestellt werden.
Ein Einstieg in die Förderung ist auch 2026 möglich. Dann beträgt der neue Verpflichtungszeitraum drei Jahre und läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2028. Ein vorheriger Teilnahmeantrag ist dann nicht mehr nötig. Die Antragstellung erfolgt über DIANAweb. Für das aktuelle Antragsjahr müssen bestimmte Nachweise fristgerecht eingereicht werden.
In einigen Schutzgebieten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Dort können für Ackerland und Dauerkulturen keine Zuwendungen gezahlt werden. Für Grünlandflächen ist eine Antragstellung dort aber möglich. Die Förderung verlangt außerdem, dass schlagbezogene Angaben aktuell und digital geführt werden. Diese Angaben müssen so geführt werden, dass die Bewilligungsbehörde sie prüfen kann.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Landwirte und andere Bewirtschafter, die ökologisch oder biologisch wirtschaften wollen. Sie passt besonders zu Betrieben, die ihre Flächen nach den Regeln des Ökolandbaus führen. Auch für Betriebe, die auf eine Umstellung oder einen Neueinstieg in den Ökolandbau setzen, kann sie interessant sein. Wichtig ist, dass die betrieblichen Flächen und die Bewirtschaftung zu den Förderregeln passen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Auszahlungsantrag ist jährlich im Sammelantrag bis zum 15. Mai zu stellen.
- Ansprechpunkt
- Förder- und Fachbildungszentren
- Informations- und Servicestellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ökologische oder biologische Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen
- Einhaltung aller Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen über den gesamten Verpflichtungszeitraum
- Digitale Führung der schlagbezogenen Angaben
- Einreichung des Öko-Kontrollblatts bis spätestens 31. Januar des Folgejahres
- mögliche Ausschlusskriterien
- In bestimmten Schutzgebieten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln rechtlich nicht zulässig
- Für Ackerland- und Dauerkulturflächen in diesen Gebieten werden keine Zuwendungen gezahlt
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Sachsen
- Thema der Förderung
- Ökologischer und biologischer Landbau
- Nachhaltige Flächenbewirtschaftung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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