Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt anerkannte Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen. Sie können Geld bekommen, wenn Sie kostenlose Bildungsveranstaltungen und Kurse für Familien anbieten, die besonders belastet sind. Auch Angebote für Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes können gefördert werden. Die Förderung ist ein Zuschuss.
Es gibt verschiedene Arten der Unterstützung. Dazu gehören ein Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien, das Landesprogramm „Elternstart NRW“ und Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen. Die Angebote sollen Familien im Alltag stärken und ihre Teilhabe verbessern. Bei manchen Angeboten dürfen keine Teilnahmegebühren erhoben werden.
Die Förderung folgt festen Richtlinien. Je nach Angebot gelten unterschiedliche Bedingungen. Für bestimmte Maßnahmen ist auch eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung nötig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich an Träger, die kostenlose oder gebührenermäßigte Bildungsangebote für Familien machen wollen. Besonders passend ist sie für Angebote für sozial benachteiligte Familien, Familien mit Fluchterfahrung und Eltern mit kleinen Kindern. Auch Familien in besonderen Belastungssituationen können davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien: bis spätestens 1.12. für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Träger anerkannter Einrichtungen der Familienbildung
- Für „Elternstart NRW“ müssen die Vorgaben des Rahmenkonzepts eingehalten werden
- Teilnehmende sind Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit Kindern im 1. Lebensjahr
- Keine Teilnahmegebühren bei bestimmten Maßnahmen
- Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen müssen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Teilnahmegebühren bei „Elternstart NRW“ und bei Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen
- Keine Kombination von „Elternstart NRW“ mit gebührenpflichtigen Angeboten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Familienbildung
- Unterstützung für besonders belastete Familien
- Angebote für Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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