Darlehen

Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Wenn Sie Baumaßnahmen in Innovationsquartieren und -bereichen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt bauliche Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen in Hamburg. Sie können dafür ein Darlehen erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Maßnahmen. Vor der amtlichen Festlegung des Gebiets geht es vor allem um notwendige Planungen und Vorbereitungskosten. Nach der amtlichen Festlegung können die Kosten für die geplante Durchführung gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung richtet sich nach dem Stand des Vorhabens. Für die Vorbereitung können zum Beispiel Kosten für Gutachten und fachliche Beratung berücksichtigt werden. Für die Durchführung können die gesamten Kosten der geplanten Maßnahme gefördert werden. Die Höhe des Darlehens hängt von der einzelnen Maßnahme ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Stellen, die ein Innovationsquartier oder einen Innovationsbereich planen und umsetzen. Sie passt besonders für Beteiligte, die bauliche Maßnahmen vorbereiten oder durchführen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Wichtig ist, dass die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung ist vor allem für Vorhaben in Hamburg gedacht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigung nach den genannten gesetzlichen Vorgaben
    • Bei Vorbereitungskosten: Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
    • Bei Ausführungskosten: nur Aufgabenträger nach den genannten Gesetzen
    • Mindestens 20 Prozent Kofinanzierung durch alle am Planungsprozess Beteiligten
    • Zuständiges Bezirksamt signalisiert städtebauliche Unbedenklichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit
    • Flurkarte mit Beschreibung der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung liegt vor
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Bauliche Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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