Zuschuss

Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet einen Zuschuss für Ausbildungsplätze in der Familienpflege an. Dieser Zuschuss beträgt monatlich 380 Euro pro Auszubildendem in Vollzeit. Für Teilzeitausbildungen gibt es eine anteilige Förderung. Die Anträge müssen vor Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Es gibt bestimmte Fristen: Der 1. November für Ausbildungen, die im ersten Halbjahr beginnen, und der 1. Juni für Ausbildungen, die im zweiten Halbjahr starten. Die Ausbildung muss an staatlich anerkannten Fachseminaren stattfinden.

Die Förderung richtet sich an Träger von Fachseminaren in Nordrhein-Westfalen. Es dürfen maximal 28 Auszubildende pro Kurs sein, wobei maximal 25 gefördert werden können. Die Auszubildenden müssen ihre praktische Ausbildung in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen absolvieren und dürfen kein zusätzliches Schulgeld erheben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege in Nordrhein-Westfalen. Diese Träger können durch den Zuschuss die Ausbildungskosten für ihre Auszubildenden reduzieren. Auch für die Auszubildenden selbst ist die Förderung vorteilhaft, da sie eine finanzielle Unterstützung während ihrer Ausbildung erhalten.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
  • Foerdergebiet: Nordrhein-Westfalen
  • Foerdergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpunkt: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • Bewerbungsfrist:
    • 1. November für Ausbildungen im ersten Halbjahr
    • 1. Juni für Ausbildungen im zweiten Halbjahr
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Maximal 28 Auszubildende pro Kurs
    • Maximal 25 geförderte Auszubildende pro Kurs
    • Praktische Ausbildung in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen
    • Kein zusätzliches Schulgeld
  • Thema der Förderung: Ausbildung für die Familienpflege

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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