Zuschuss

Förderung der Beratung in der Landwirtschaft

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine betriebliche Beratung durch eine Beratungsanbieterin oder einen Beratungsanbieter in Anspruch nehmen möchten, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Dafür gibt es einen Zuschuss, wenn die Beratung von anerkannten Beratungsanbietenden durchgeführt wird. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Betriebe zu verbessern. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben betragen. Pro Beratungsstunde sind höchstens 80 Euro möglich. Die gesamte Förderung ist je Beratungselement und Jahr auf 1.500 Euro begrenzt. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die Beratungsanbietenden bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz sinnvoll, die eine betriebliche Beratung nutzen möchten. Besonders passend ist sie für kleine und mittlere Unternehmen in der Primärproduktion. Die Beratung soll helfen, den Betrieb wirtschaftlich und ökologisch zu verbessern. Sie kann auch für Themen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität und Gewässerschutz genutzt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Betriebsstätte dort
    • kleines oder mittleres Unternehmen in der Primärproduktion
    • Beratung durch anerkannte Beratungsanbietende
    • Beratung mit Bezug zu Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • Beratung zu Klimawandel, Biodiversität, Gewässerschutz oder zur wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des Betriebs
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beratung zu Verarbeitung landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse
    • Beratung zu Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Beratung zu landwirtschaftsnahen Dienstleistungen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Thema der Förderung
    • Beratung in der Landwirtschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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