Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Es geht vor allem um den Aufbau, die Sicherung und die Weiterentwicklung von Netzstrukturen sowie um Bildungsarbeit und Zusammenarbeit im Netzwerk. Gefördert werden zum Beispiel ein BNE-Bildungsprogramm, Netzwerkaktivitäten, Kooperationen und fachbezogene Weiterbildung. Auch Projekte, die nachhaltige Entwicklung fördern, Fachwissen vermitteln und den Austausch stärken, können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen sind maximal 130.000 Euro pro Einrichtung und Jahr möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es gibt einen Erstantrag und einen Folgeantrag mit unterschiedlichen Fristen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die mit Bildung für nachhaltige Entwicklung arbeiten. Dazu gehören vor allem gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften, Kirchen, Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch andere juristische Personen können gefördert werden, wenn sie als Umweltbildungsanbieter tätig sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen, die Netzwerke aufbauen oder stärken und Bildungsangebote weiterentwickeln wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Erstantrag: bis zum 31.10. eines Jahres für die nächste Förderperiode
- Folgeantrag: bis zum 15.12. eines Jahres für die nächste Förderperiode
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Träger einer Umweltbildungseinrichtung mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Tätigkeit im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung
- bei Netzstruktur-Förderung: Aktivität in allen als verbindlich beschriebenen Handlungsfeldern
- bei sonstiger Projektförderung: Anknüpfung an die aktuelle Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung und Beitrag zu deren Zielen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag nach Beginn der Maßnahme
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen
- Netzstruktur, Netzwerkaktivitäten, Kooperationen und Weiterbildung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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