Zuschuss

Förderung der Brachenberäumung

Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Kommunen in Sachsen dabei, Brachflächen zu beräumen. Dabei können alte Bauten, Abfälle und andere Hindernisse entfernt werden. Danach kann die Fläche einfach begrünt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel vorbereitende Maßnahmen, Altlastenbehandlung, Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen. Auch einfache Begrünung kann unterstützt werden. Die Förderung soll helfen, Flächen wieder nutzbar zu machen. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben betragen.

Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt. Grundlage ist eine Richtlinie des Freistaates Sachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden in Sachsen, die Brachflächen wieder herrichten wollen. Sie passt besonders, wenn auf der Fläche alte Gebäude oder andere bauliche Anlagen entfernt werden sollen. Auch Kommunen mit Flächen, die im Stadtentwicklungs- oder Entwicklungskonzept als Brachen behandelt werden, können profitieren. Die Fläche muss außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen
    • Die Brache hat ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung seit mindestens 10 Jahren verloren
    • Die Fläche kann im jetzigen Zustand nicht mehr genutzt werden
    • Die Maßnahme ist Teil eines von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils „Brachen“ im integrierten Stadtentwicklungskonzept oder im integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept
    • Die Brache ist im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Die 10-jährige Frist entfällt bei Hochwasserschäden
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Beräumung und Begrünung von Brachflächen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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