Zuschuss

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Wenn Sie regenerative Kraftstoffe entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden vor allem Projekte, die neue Lösungen in diesem Bereich entwickeln oder erproben. Dazu gehören zum Beispiel Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien. Auch Innovationscluster, Beratungsleistungen und bestimmte Tests oder Zertifizierungen können gefördert werden. Ziel ist es, effizientere Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Auch die Sicherung und Verteidigung von Patenten kann Teil der Förderung sein.

Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, folgt in der zweiten Stufe der förmliche Förderantrag. Für die Einreichung gibt es Förderaufrufe mit festen Fristen. Die Unterlagen werden elektronisch über ein Antragssystem eingereicht.

Die Förderung gilt bundesweit. Sie richtet sich an Vorhaben im Bereich regenerativer Kraftstoffe. Je nach Art des Antragstellers können unterschiedliche Anteile der Kosten übernommen werden. Unternehmen erhalten meist einen Teil der förderfähigen Kosten, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 100 Prozent erhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die an regenerativen Kraftstoffen arbeiten. Auch kommunale Unternehmen und in bestimmten Fällen weitere gemeinnützige oder öffentliche Organisationen können antragsberechtigt sein. Besonders passend ist sie für Projekte mit Forschungs-, Entwicklungs- oder Demonstrationscharakter. Sinnvoll ist sie auch für Vorhaben, die neue Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen in diesem Themenfeld voranbringen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Förderaufrufe mit Einreichungsfristen
  • Ansprechpunkt
    • VDI / VDE Innovation + Technik GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Das Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben
    • Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorhanden sein
    • Es muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung für Verbundprojekte geben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhabenbeginn vor der Bewilligung
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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