Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Die Förderung gibt es als Zuschuss für die Niederlassung, die Übernahme oder Gründung einer Praxis, die Ausstattung einer Praxis und für Zweigpraxen. Auch die Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten kann gefördert werden. Ziel ist es, die medizinische Versorgung dort zu sichern, wo es künftig schwerer wird, frei werdende Arztsitze neu zu besetzen.
Der Zuschuss kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden, zum Beispiel für den Erwerb oder die Gründung einer Praxis sowie für medizinische Geräte oder EDV. Für eine Praxisgründung oder Übernahme sind bis zu 20.000 Euro möglich. Für eine Zweigpraxis sind bis zu 15.000 Euro möglich. Für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte sind bis zu 20.000 Euro möglich.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz. Grundlage ist eine Förderrichtlinie des Landes.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen oder dort eine Praxis übernehmen wollen. Auch medizinische Versorgungszentren können profitieren. Ebenso kann sie für Ärztinnen und Ärzte interessant sein, die eine Zweigpraxis oder eine Anstellung in der hausärztlichen Versorgung planen. Wichtig ist, dass das Vorhaben in einem passenden Fördergebiet liegt und die weiteren Bedingungen erfüllt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Niederlassung, Praxisübernahme oder Praxisgründung in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz
- Vorhaben in einem festgelegten Planungsbereich oder speziellen Fördergebiet
- vertragsärztliche Zulassung oder Genehmigung für eine Zweigpraxis
- Aufnahme der hausärztlichen Tätigkeit innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung
- bei einer Zweigpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich an mehreren Tagen Sprechstunden
- Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit oder des Betriebs für 5 Jahre
- mögliche Ausschlusskriterien
- bereits bestehende Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet
- weitere Förderung für eine Zweigpraxis, in der ausschließlich ein geförderter angestellter Arzt oder eine geförderte angestellte Ärztin arbeitet
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
- Thema der Förderung
- Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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