Zuschuss

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Es gibt Geld für verschiedene Vorhaben, zum Beispiel für politische Jugendbildung, soziale Bildung, Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeitende und innovative Projekte. Auch Geschäftsstellen von Jugendverbänden sowie Bau- und Ausstattungsmaßnahmen können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss oder als Verwaltungspauschale gegeben. Die Höhe hängt von der Art der Maßnahme ab. Für Jugendverbände kann die Verwaltungspauschale aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag bestehen. Der Antrag wird je nach Maßnahme an eine zuständige Stelle gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe und anerkannte Jugendverbände. Sie passt für Organisationen, die Angebote für junge Menschen planen oder ehrenamtliche Mitarbeitende schulen möchten. Auch für Projekte mit Bildungs- und Entwicklungszielen in der Jugendarbeit kann sie hilfreich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Träger der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe und anerkannte Jugendverbände.
    • Die Maßnahmen dürfen nicht gewerblich sein und nicht überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.
    • Für bestimmte Maßnahmen gelten Altersgrenzen und Mindest- oder Höchstdauern.
    • Für Förderungen auf hauptamtliche Fachkräfte müssen mindestens 6.000 Teilnehmertage nachgewiesen werden.
    • Für Förderungen auf ehrenamtliche Mitarbeit muss die Fachlichkeit durch die Mitwirkung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe mit hauptamtlicher Fachkraft gesichert sein.
    • Es ist eine angemessene Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gewerbliche Veranstaltungen
    • Maßnahmen mit überwiegend beruflichem, parteipolitischem, religiösem oder leistungssportlichem Charakter
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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