Zuschuss

Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Thüringen fördert die Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr. Unterstützt werden Vorhaben, die Tarife, Netze, Fahrpläne und Nahverkehrsplanungen besser aufeinander abstimmen. Auch besondere Aufwendungen für die Einführung flexibler Bedienformen können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel Personal in Kooperationen, gemeinsame digitale und analoge Fahrgastinformationen, Vermarktung gemeinsamer Angebote sowie Studien, Erhebungen und Gutachten. Auch aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen können unterstützt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen.

Zuerst muss das Vorhaben bis zum 31. Oktober des Vorjahres angemeldet werden. Nach der Aufnahme in das Förderprogramm folgt der eigentliche Antrag bis zum 30. April des folgenden Jahres. Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen und weitere Partner, die gemeinsam im ÖPNV arbeiten. Auch Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Tarif- und Verkehrsverbünde können profitieren. Sie passt besonders für Vorhaben, die Zusammenarbeit verbessern und gemeinsame Angebote stärken. Wichtig ist, dass das Vorhaben zu den Zielen der Beteiligten und zu den bestehenden Planungen passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres
    • Antrag bis zum 30. April des folgenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss die Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr verbessern.
    • Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
    • Es muss zu den Zielen der Beteiligten und zu vorhandenen Planungen passen.
    • Es muss mindestens ein gemeinsamer Nahverkehrsplan mit einem weiteren Aufgabenträger erstellt werden.
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
  • Thema der Förderung
    • Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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