Zuschuss

Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie

Wenn Sie in Ihrer Kommune migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen. Es gibt einen Zuschuss für Ausgaben zum Beispiel für Fachpersonal, Schulungen, Sach- und Verwaltungskosten sowie Honorare und Dolmetschleistungen. Ziel ist es, die Integration im Alltag zu erleichtern und die Teilhabe am sozialen Leben zu verbessern.

Gefördert werden unter anderem Informationen zum Leben in Deutschland, Hilfe bei Alltagsproblemen und Unterstützung beim Kontakt zu Behörden und Fachdiensten. Auch Beratung bei sozialen Konflikten, Hilfe in Gewaltsituationen und Unterstützung beim Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Kindertagesstätten, Bildung und Freizeitangeboten gehören dazu. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Der Antrag muss bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig für den Antrag ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die soziale Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge anbieten. Sie passt besonders gut, wenn dafür Fachpersonal, Schulungen oder Dolmetschleistungen gebraucht werden. Wichtig ist, dass die Maßnahme nicht schon vollständig durch andere Mittel finanziert wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende sind Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte
    • die Maßnahme dient der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen
    • die Förderung ist nicht oder nicht vollständig durch Mittel des Bundes, des Landes oder durch Dritte gedeckt
    • das eingesetzte Personal verfügt über passende fachliche Voraussetzungen, zum Beispiel Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse im Ausländerrecht, Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie pädagogische und soziale Kompetenz
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine oder nur teilweise fehlende Deckung durch Mittel des Bundes, des Landes oder durch Dritte
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • soziale Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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