Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Menschen in Hessen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt das Freiwillige Soziale Jahr, wenn es in Hessen durchgeführt wird. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und laufende Kosten. Auch trägerübergreifende Maßnahmen mit Bedeutung für ganz Hessen können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für die Förderung gelten feste Regeln. Das FSJ muss nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes organisiert sein. Außerdem muss die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einsatzstelle und freiwilliger Person geregelt sein. Die Förderung soll auch eine diskriminierungsfreie und offene Haltung unterstützen.

Der Zuschuss beträgt für die pädagogische Begleitung und für laufende Kosten monatlich 50 Euro pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person. Er wird höchstens für 18 Monate gezahlt. Für trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung ist ein gesonderter Antrag vorgesehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen. Sie kann auch für Landesarbeitsgemeinschaften im Bereich Freiwilligendienste Hessen wichtig sein. Sinnvoll ist sie für Organisationen, die junge Menschen im FSJ begleiten und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Auch Träger mit Vorhaben von landesweiter Bedeutung können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Regierungspräsidium Darmstadt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • anerkannter Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen
    • die Einsatzstelle liegt in Hessen
    • die Zusammenarbeit von Träger, Einsatzstelle und freiwilliger Person ist nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes geregelt
    • diskriminierungsfreie und akzeptierende Grundhaltung
    • Umgang mit Vielfalt im Sinne der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Freiwilliges Soziales Jahr
    • pädagogische Begleitung
    • laufende Kosten
    • trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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